Verification of Payee: Das ändert sich ab Oktober 2025 bei SEPA-Überweisungen

Autorin: Lydia Voß

Ab Oktober 2025 tritt eine neue Pflicht für Banken im Euro-Zahlungsverkehrsraum (SEPA) in Kraft: Vor der Freigabe jeder SEPA-Überweisung müssen Banken prüfen, ob der eingegebene Empfängername zur IBAN passt. Dieses Verfahren nennt sich Verification of Payee (VoP). Für Unternehmen bedeutet das jedoch mehr als nur eine technische Änderung: Stammdaten müssen aktuell sein, Rechnungsangaben exakt formuliert und interne Prozesse überprüft werden. Wer sich rechtzeitig vorbereitet, vermeidet Zahlungsstörungen, Haftungsrisiken und unnötige Zusatzarbeit.

Das Wichtigste in Kürze

Pflicht ab 09. Oktober 2025: Banken im SEPA-Raum müssen vor jeder (Einzel-)Überweisung prüfen, ob Name und IBAN des Empfängers zusammenpassen.

Ampelsystem bei Überweisungen: Grün (Match), Gelb (Close-Match), Rot (No-Match) – je nach Namensübereinstimmung.

Verantwortung: Trotz neuer Prüfpflicht haften Unternehmen bei Fehlüberweisungen teilweise weiterhin selbst.

Sammelüberweisungen: Können per Opt-Out-Verfahren ohne Prüfung versendet werden – aber mit Haftungsrisiko.

Vorbereitung nötig: Stammdaten prüfen und Empfängernamen auf Rechnungen klar angeben.

Ziel der Regelung: Mehr Sicherheit und weniger Risiko, weniger Betrugsfälle und weniger Fehlüberweisungen im Zahlungsverkehr.

Worum geht es bei Verification of Payee (VoP) überhaupt?

Ab dem 09. Oktober 2025 müssen die Banken bei SEPA-Überweisungen kontrollieren, ob der angegebene Name des Empfängers zum beim Kreditinstitut gespeicherten Kontoinhabernamen der IBAN passt. Ziel ist es, Fehlüberweisungen zu vermeiden und Betrug zu verhindern, bevor das Geld überhaupt das Konto verlässt, sowohl bei Echtzeitüberweisungen, als auch bei klassischen SEPA-Überweisungen.

Die neue Pflicht für Zahlungsdienstleister zur Empfängerüberprüfung ab dem 09. Oktober 2025 ist Teil der EU-Verordnung 2024/886 über Sofortzahlungen (Instant Payments Regulation, IPR), die bereits am 8. April 2024 in Kraft getreten ist.

Die technische Infrastruktur für die VoP-Prüfung wird bereits am 5. Oktober 2025, also vier Tage vor dem gesetzlichen Start, EU-weit aktiviert. Ab diesem Zeitpunkt können Banken die Prüfungen bereits vorab durchführen.

Für viele Unternehmen bedeutet die neue Regelung: Prozesse müssen überprüft und Stammdaten aktualisiert werden – sonst drohen unangenehme Zahlungsstörungen. Aber was genau bedeutet das in der Praxis?

Was ändert sich konkret bei Überweisungen?

Die Prüfung erfolgt automatisch durch die Bank, nachdem Sie eine Überweisung eingereicht haben. Das Ergebnis wird Ihnen nach einigen Sekunden in einem Ampelsystem angezeigt:

Grün (Match): Name und IBAN stimmen überein – die Überweisung kann bedenkenlos ausgeführt werden.

Gelb (Close-Match): Mit Abweichungen – Sie erhalten den korrekten Namen zurück und können entscheiden, ob Sie die Zahlung dennoch freigeben.

Rot (No-Match): Keine Übereinstimmung – hier sollten Sie genau hinschauen.

Grafik Ampelsystem VoP

Nachdem Sie das Ergebnis erhalten haben, können Sie selbst festlegen, ob die Überweisung ausgeführt oder gestoppt werden soll.

Für Sammelüberweisungen wurde eine Ausnahmeregelung geschaffen. Unternehmen können sich per sogenanntem Opt-Out gegen die VoP-Prüfung entscheiden. Sie tragen dann aber das volle Haftungsrisiko. Die Überprüfung kann bei Sammelüberweisungen außerdem mehrere Minuten dauern, wenn viele Zahlungen gleichzeitig enthalten sind.

Wichtig: SEPA-Lastschriften sind von der neuen Regelung nicht betroffen. Die Pflicht zur Empfängerüberprüfung gilt ausschließlich für SEPA-Überweisungen (einschließlich Echtzeitüberweisungen).

Welche Empfängerangaben führen zu Problemen und welche nicht?

Je nach Bank kann die Toleranzgrenze für „Close-Matches“ variieren. In der Regel gilt: 1–2 Zeichen Abweichung führen zu einem gelben Ergebnis, mehr als 3 Zeichen zur roten Warnung.

Häufige „unproblematische“ Abweichungen bei Close-Matches:

Groß- und Kleinschreibung

Umlaute oder Sonder- und Satzzeichen

Gesellschaftsform (z. B. GmbH, AG)

Namenszusätze wie „Dr.“

Bindestriche oder Leerzeichen

Angabe nur eines Namens bei Gemeinschaftskonten

Kritisch wird es, wenn z. B. statt „Muster GmbH“ nur „Max Muster“ hinterlegt ist oder der Name komplett abweicht. Auch unterschiedliche Kontoinhaber bei verschiedenen Unternehmenskonten können problematisch sein.
Tipp: Prüfen Sie alle Bankverbindungen auf korrekte, einheitliche Bezeichnung.

Wer haftet im Fehlerfall?

Liegt ein grünes Ergebnis vor – also eine vollständige Übereinstimmung von Name und IBAN – und es kommt dennoch zu einer Falschüberweisung, haftet die Bank. Geben Sie die Zahlung hingegen trotz gelbem oder rotem Ergebnis frei, liegt die Verantwortung weiterhin beim Ihnen als Auftraggeber.

Entscheiden Sie sich bei Sammelüberweisungen bewusst gegen die VoP-Prüfung und nutzen das sogenannte Opt-Out-Verfahren, tragen Sie ebenfalls das volle Haftungsrisiko.

Grafik wer haftet im Fehlerfall beim VoP

Wie sollten Sie sich jetzt vorbereiten?

  1. Lieferantenstammdaten aktualisieren: Prüfen Sie die Kontoinhabernamen in den Stammdaten und gleichen Sie sie mit den realen Kontodaten Ihrer Geschäftspartner ab.
  2. Eigene Rechnungsvorlagen prüfen und ggf. anpassen: Weisen Sie Ihre Kunden klar darauf hin, welchen exakten Empfängernamen sie bei der Überweisung verwenden sollen.

Opt-Out bewusst einsetzen: Wenn Sie bei Sammelüberweisungen auf die Prüfung verzichten, sollten Sie sich des Haftungsrisikos bewusst sein.

Handeln Sie rechtzeitig

Wenn Sie sich sich frühzeitig vorbereiten, vermeiden Sie unnötige Korrekturen und mögliche Haftungsrisiken.

Haben Sie Ihre Stammdaten bereits aktualisiert und Ihre Kunden über den richtigen Empfängernamen informiert? Wenn nicht, ist jetzt der richtige Zeitpunkt, um aktiv zu werden.

Gerne unterstützen wir Sie dabei. Sprechen Sie uns einfach an.

Hinweis: Die Inhalte dieses Artikels wurden nach bestem Wissen und Gewissen erstellt und basieren auf dem Stand der Gesetzgebung zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Sie ersetzen keine individuelle Beratung. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit kann trotz sorgfältiger Prüfung keine Haftung übernommen werden.

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