Seit dem 26. Oktober 2022 können Arbeitgeber ihren Beschäftigten die sogenannte Inflationsausgleichsprämie steuer- und abgabenfrei auszahlen. Der Betrag kann bis zu 3.000 € betragen.
Nutzen Sie diese Gelegenheit, um Ihre Mitarbeiter zu unterstützen und gleichzeitig von den steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Vorteilen zu profitieren. Denken Sie daran: Diese Regelung endet am 31.12.2024.